Eine Betriebskrankenkasse kann gegründet werden, wenn ein Betrieb mehr als 450 festangestellt, versicherungspflichtige Personen beschäftigt, welche der Gründung mehrheitlich zustimmen.
Eine Betriebskrankenkasse kann gegründet werden, wenn ein Betrieb mehr als 450 festangestellt, versicherungspflichtige Personen beschäftigt, welche der Gründung mehrheitlich zustimmen.
BIFCON GmbH
Becherhof 1
53894 Mechernich
Tel: 02443 / 90 480 9-0
Fax: 02443 / 90 480 91
E-Mail: info@bifcon.de
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an zum Kennenlernen, Vertrauen und Lösungen finden.
Wir freuen uns auf Sie!
Sie erreichen uns unter Telefon: 02443 / 90 4809 – 0 oder direkt über unser Kontaktformular.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. info@bifcon.de oder Kontaktformular.
© 2025 BIFCON GmbH
Bitte füllen Sie einfach das Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung.